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Jens Hake vor 6 Jahren, 9 Monaten
Sozialrecht in der Anwendung:
Wer an seinem Arbeitsplatz Opfer eines Raubüberfalls wird/wurde, erleidet einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sollte einen Überfall immer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen und eine Anerkennung als Arbeitsunfall beantragen.
Die Spätfolgen eines Überfalles sind nicht übersehbar. Doch die Berufsgenossenschaft muss dann Leistungen erbringen.
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