-
Bärbel Redlich vor 6 Jahren, 7 Monaten
Der IBFHH-Antrag ist da: 1 Formular, wenige Klicks.
Ganz anders hingegen der Antrag auf SGBII für Solo-Selbstständige und Kleine Unternehmen:
Nachdem es gestern einer 1-stündigen Recherche bedurfte, eine E-Mail-Adresse zu finden (es sind auf öffentlichen Seiten Mail-Addis zu finden, die eine Fehlermeldung auslösen!), erhielt ich heute eine Eingangsbestätigung*.
Im Anhang: 11 Formulare, die gemeinsam den Antrag bilden. Formulare für alle Gelegenheiten. (TIPP: Wer SGBII bezieht, muss keine Rundfunkgebühren zahlen, das aber extra beantragen!!!)
Darunter auch ein Formular zur Erfassung des Vermögens. Gefordert in dieser Form:
„ALLE Kontoauszüge aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einschließlich der Geschäftskonten für die letzten sechs Monate: Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir gegebenenfalls ein Kontenabrufverfahren gemäß § 93 Abs. 8 i. V. m. § 93 b Abgabenordnung durchführen dürfen.“
Mein Geschäft soll ich so belegen:
„Für die letzten 12 Monate jeweils:
BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) Jahresüersicht
Summen- und Saldenlisten (Monatswerte)
EÜR (Einnahme- Überschussrechnung) und Kontennachweis
GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) zzgl. Kontennachweis“Für juristische Personen sind andere Nachweise gefordert.
Noch dazu kann ich die Formulare nur unterschrieben einreichen. Also drucken, unterschreiben, scannen …
Das sind mir definitiv zu viele Angaben und sie reichen mE viel zu weit in die Vergangenheit zurück.
Viele Grüße in die Runde und wie sind Eure Erfahrungen?
Bärbel*Zu der Eingangsbestätigung gesellte sich gleich darauf eine 2. E-Mail mit 12 Anhängen Ausfüllhilfe. Scheint, als wisse man dort, dass es NICHT einfach ist.
BEREITS MITGLIED? HIER ANMELDEN

