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Jens Hake vor 6 Jahren, 7 Monaten
Hinweis Für den Fall einer Ausgangssperre: unverzichtbare Mitarbeiter benötigen im Zweifelsfall eine Bescheinigung, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Diese sollte einerseits natürlich jetzt zeitnah erstellt werden (damit die Mitarbeiter nicht eventuell übers Wochenende von der Ausgangssperre überrascht werden), Andererseits aber bitte auch knapp zu halten: Herr/Frau XY, geboren am…, Ist in meinem Betrieb als …..beschäftigt. Die Anwesenheit ist aus betrieblichen Gründen unverzichtbar.
Sofern die Behörden auf die Verwendung von Amtlich vorgegebenen Vordrucken bestehen sollten, sind diese selbstverständlich daraufhin zu prüfen, ob irgendwelche Geschäfts – oder Betriebsgeheimnisse offenbart werden.
Doch bis dahin möglichst wenig Informationen.
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Danke für die Info…mal abwarten was kommt🎉👍!