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Jens Hake vor 6 Jahren, 7 Monaten
Empfehlung im Umgang mit dem Ordnungsamt und/oder Polizei, wenn ggf. ein Geschäft wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Verstoß gegen die Generelverfügung geschlossen wird: so wenig Angaben wie möglich, insbesondere keine Erklärungsversuche und schon gar keine Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Kräften.
Ob das alles rechtlich einwandfrei war, wird später in Ruhe geklärt.
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Vielen Dank für die Info!