-
Jens Hake vor 6 Jahren, 7 Monaten
Die Welle mit Kurzarbeitergeld rollt an. In der Öffentlichkeit haben aktuell primär die Arbeitsrechtler und Steuerberater den dazugehörenden Expertenstatus.
Die sozialrechtlichen Komponente bleibt deshalb zunächst unberücksichtigt. Doch im Falle einer immer denkbaren Ablehnung endet jedenfalls die Zuständigkeit der Steuerberater für die Vertretung im anschließenden Widerspruchsverfahren. Dem gegenüber darf der Arbeitsrechtler selbstverständlich den Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren vertreten.
 Doch es ist letztlich der Sozialrechtler, der sich im entsprechenden Verfahrens recht gut auskennt, weil Widersprüche und Klagen zum Sozialgericht zum täglichen Brot gehören. Und es ist natürlich auch der Sozialrechtler, der die materiellen Vorschriften des Kurzarbeitergeldes beherrscht.
BEREITS MITGLIED? HIER ANMELDEN


Absolut korrekt, und das ist auch genau die richtige Abgrenzung:
Der Arbeitsrechtler ist der Experte für das (Innen-) Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Sozialrechtler ist der Experte für das (Außen-)Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger.
Der Steuerberater ist der Experte für die korrekte Abrechnung.
Danke für die Ergänzung