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Jan Reimer vor 6 Jahren, 5 Monaten
Liebe Mitglieder,
sofern Sie von den Betriebsschließungen betroffen sind/waren, weise ich nachdrücklich darauf hin, dass nach meiner Ansicht (und die vieler anderer Kollegen in Praxis und Wissenschaft) der Umsatzausfall durch den Staat zu entschädigen ist. Ich rede nicht von den Zuschüssen (und sonstigen Sofortprogrammen). Lesen Sie bitte hier auf der Sonderseite meiner Kanzlei zu dem Thema:
https://www.reimer-corona-sonderseite.de/entschaedigungsansprueche
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Super, danke für die Info👏👏👏👍!