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Andreas Pieters vor 6 Jahren, 4 Monaten
Hallo zusammen, ich möchte meine ungebändigte Freude über die reduzierte Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 gerne mal mit euch teilen. Vielleicht hat der eine oder andere ja andere Auskünfte als ich erhalten und ist dazu in der Lage mein Weltbild wieder herzustellen. Grundsätzlich gilt, die MwSt. wird mit 16% angesetzt, wenn die Leistung innerhalb der Monate Juli bis Dezember 20 erbracht wurde. In vielen Fällen einfach und eine klare Sache. Was aber geschieht bei Verträgen, die eine längere Laufzeit haben, bei denen eine monatliche Leistung erbracht wird und die jährlich bezahlt werden? Hosting, Leasing, Lizenzen etc… Die Auskunft die ich heute von meinem StB erhalten habe grenzt an einen Schildbürgerstreich und erscheint so absurd, dass auch mein StB sich vorbehalten hat, das noch einmal zu prüfen. Hier nur mein Lieblingsbeispiel (aus Platzgründen):
Hostingvertrag für ein Jahr. Der Vertrag startete im März 2020. Die Rechnung wurde noch im März 2020 bezahlt. Jetzt soll die bereits bezahlte, eingereichte Rechnung storniert werden und unter Berücksichtigung der “neuen” MwSt. Regelungen neu erstellt werden. Eine Position mit allen 16% Monaten und eine mit allen 19% Monaten. Es könnte auch eine Rechnung aus 2019 betreffen, die bereits steuerlich abgeschlossen wurde. Als Horrorvision auf dieser Grundlage noch die Möglichkeit, der Zeitraum der MwSt Reduzierung würde sich verlängern. Dann korrigieren wir die korrigierten Rechnungen??? Nebenbei ja nicht nur wir, sondern auch alle unsere Kunden mit entsprechenden Verträgen. Das kann doch nicht sein?
Hat hier jemand andere Auskünfte erhalten? Es würde mich sehr freuen, wenn dem so wäre.
Nächstes Mal dann mein Beispiel einer Ratenzahlungsvereinbarung, bei der ein Teil der Leistung zum Start erbracht wurde und dann monatlich ein kleiner Teil der Leistung bis zum Ende der Vereinbarung erbracht wird, bei gleich hohen monatlichen Raten….
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Es kann nur besser werden…🎉👍!