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Jens Hake vor 7 Jahren, 3 Monaten
Erfolgreiche Eilverfahren gegen die DRV Braunschweig HannoverDas Sozialgericht Stade hat in 2 Verfahren die aufschiebende Wirkung meiner Widersprüche gegen Beitragsforderungen der Rentenversicherung wegen einer vermeintlichen Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI angeordnet.
Der Streit entzündete sich daran, ob ein landwirtschaftlicher Betriebshelfer nur im Auftrag eines Maschinenringes tätig ist (so die DRV) oder direkt für diverse landwirtschaftliche Betriebe (so der Betriebshelfer und ihm folgend, ich).
Das Sozialgericht sah insoweit noch Aufklärungsbedarf. Von hier vorgelegte Abrechnungen machten es für das Sozialgericht ausreichend glaubhaft, dass der Betriebshelfer wohl eher nicht als Angestellter des Maschinenrings oder nur in dessen Auftrag tätig war. Aus Sicht des Gerichtes sprach schon etwas für eine selbstständige Tätigkeit. Und kam deshalb bei Abwägung der Interessen an der Durchsetzung der Beitragsforderung mit dem Privatinteresse an einer Befreiung von der Beitragsforderung zu dem Ergebnis, dass hier das Privatinteresse überwiege.
Damit folgte das Gericht meiner Argumentation.
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